Gleiche Bürger - gerechter Staat
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Die Frage nach Gerechtigkeit hat seit den Zeiten der griechischen Polis Lenker und Denker beschäftigt. Man kann sie abstrakt allgemein definieren oder aber vom Konkreten ausgehend verallgemeinern. Platon und Aristoteles beschritten mit als erste diese beiden Wege. Platon hat sie in seiner „Politeia“ entwickelt, Aristoteles im fünften Buch seiner „Nikomachischen Ethik“. Christoph Simbeck fasst vergleichend beide Konzeptionen zusammen. Platon sah in der Gerechtigkeit vordringlich eine individuelle innere Einstellung und Tugend, aus der sich ein idealer Zustand der Gesellschaft ergebe. Aristoteles bestimmte sie mit seinen Gedanken zur gesetzlichen, ausgleichenden und austeilenden Gerechtigkeit stärker als Zusammenspiel der Einzelnen für die Gemeinschaft. Aus beiden Ansätzen ergeben sich Fragen zur Gleichheit aller Bürger, wie sie etwa von machtbefugten Beamten durchbrochen wird.