Die investierende Mitgliedschaft bei der eingetragenen Genossenschaft
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Eingetragene Genossenschaften leiden zum größten Teil unter einer systembedingten Eigenkapitalschwäche. Die Genossenschaftsrechtsnovelle von 2006 ermöglicht es nun auch der eG - nach dem Vorbild der europäischen SCE -, investierende Mitglieder aufzunehmen. Ob diese Tatsache die rechtsformbedingte Eigenkapitalschwäche der eG mindern oder gar beheben kann, untersucht Martin Wachter in seiner Dissertation. Basierend auf der Analyse des ursprünglichen Finanzierungskonzepts der eG stellt er die Ursachen und Gründe für die Eigenkapitalschwäche der Rechtsform der eG dar. Im Anschluss daran klärt der Verfasser, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Einführung der investierenden Mitgliedschaft verfolgte und welche Hintergründe die investierende Mitgliedschaft auf europäischer Ebene hat. In diesem Zusammenhang geht er insbesondere auf das französische Konzept der „Economie Sociale“ und deren Einflüsse auf die Regelungen zur investierenden Mitgliedschaft bei der SCE ein. Es folgt ein Vergleich der genossenschaftlichen Mitgliedschaft mit der aktienrechtlichen Beteiligung, um diejenigen Merkmale und Eigenschaften der eingetragenen Genossenschaft herauszustellen, die aus Sicht der Kapitalanleger ursächlich für die mangelnde Attraktivität der genossenschaftlichen Mitgliedschaft sind. Unter Verwendung der gefundenen Ergebnisse zeigt der Verfasser, dass die investierende Mitgliedschaft bei richtigem Verständnis der gegenwärtigen Gesetzeslage und bei geeigneter Ausgestaltung der Genossenschaftssatzung auch für genossenschaftsfremde (externe) Kapitalanleger eine attraktive Anlageform darstellen kann und damit zur Lösung der Eigenkapitalprobleme der eG beizutragen vermag.