Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken
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Der Vertrieb digitaler Inhalte (Musik, Filme, E-Books etc.) über das Internet hat stark zugenommen. Dabei werden in AGB bzw. Lizenzbedingungen häufig Handlungen untersagt, die urheberrechtlich auf Grund einer Schrankenregelung, wie etwa der Privatkopierfreiheit nach § 53 UrhG, zulässig sind. Dies wirft die Frage auf, ob die Schranken zwingendes Recht darstellen oder vertraglich abbedungen werden können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nur punktuell geregelt. Auch die Wissenschaft hat sich mit dem Thema bislang kaum auseinandergesetzt, obwohl es in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zunächst wird geklärt, dass die urheberrechtlichen Schranken über die Begrenzung der Verwertungsrechte hinaus auch eine Aussage zu vertraglichen Abreden beinhalten, durch die die von den Schranken erfassten Handlungen ausgeschlossen oder beschränkt werden. Anschließend wird für jede Schranke untersucht, inwieweit sie schuldrechtlich zwingend oder dispositiv ist und ob sie nur durch Individualvereinbarungen oder auch durch AGB abbedungen werden kann. Zudem wird erörtert, ob eine gegen eine Abbedingung verstoßende Handlung bloß eine Vertrags- oder sogar eine Urheberrechtsverletzung darstellt.