Die Zuständigkeitsverteilung nach der europäischen Fusionskontrollverordnung
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Mit der Neufassung der Fusionskontrollverordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20.01.2004 wurde ein Rechtsbereich mit erheblicher wirtschaftlicher und politischer Bedeutung in weiten Teilen geändert. Im Vordergrund der Diskussionen zur Neufassung standen einmal mehr die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden sowie die Vermeidung von sogenannten Mehrfachanmeldungen. In seiner vorliegenden Studie analysiert Erkan Altun die Umsetzung dieser Bestrebungen. Darüber hinaus greift er die vieldiskutierte alternative Lösung des „Drei-Plus-Systems“ auf, mit dem Mehrfachanmeldungen vermieden werden könnten, und unterwirft sie einer kritischen Prüfung, um abschließend selbst einen konkreten Vorschlag für eine Ausgestaltung eines solchen Systems zu erarbeiten.