Das Pflichtangebot im Übernahmegesetz
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Das heimische Übernahmerecht steht nun seit mehr als einem Jahrzehnt in Geltung. Durch das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, mit dem die Vorgaben der Übernahmerichtlinie umgesetzt wurden, ist es zu einer grundlegenden Änderung des Pflichtangebotstatbestandes und auch anderer wesentlicher Bestimmungen des Übernahmerechts gekommen. Das vorliegende Werk stellt in übersichtlicher Form die Neuerungen dar, die mit dieser Novelle eingetreten sind, und berücksichtigt ausführlich die dazu ergangenen Entscheidungen der Übernahmekommission als zuständiger Behörde. Einen Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Untersuchung der Auslösetatbestände für das Pflichtangebot, wobei u. a. den Fragen nachgegangen wird, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen auch Umgründungsmaßnahmen zur Angebotspflicht führen können und ob sich durch das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 eine Änderung in deren übernahmerechtlicher Beurteilung ergeben hat.