Befähigte Personen für Druckbehälter und Rohrleitungen
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Die Betriebssicherheitsverordnung führte den Begriff ''Befähigte Person'' in das deutsche technische Regelwerk ein. Darunter wird eine Person verstanden, die auf Grund ihrer besonderen Kenntnisse in der Lage ist, an Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Anlagen Prüfungen durchzuführen, mit deren Hilfe die Sicherheit für den Benutzer im Umgang mit diesen technischen Einrichtungen sichergestellt werden soll. Für den Personenkreis, der überwachungsbedürftige Anlagen prüft, insbesondere Druckbehälter und Rohrleitungen, gilt es sicherzustellen, dass er seine Kenntnisse und durch praktische Tätigkeiten gewonnenen Erfahrungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und der zugehörigen technischen Regeln anwendet sowie den Stand der Technik einhält. So ist eine Befähigte Person zur Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen für Druckbehälter nach der Betriebssicherheitsverordnung nur, wer: 1. auf Grund seiner Ausbildung, seiner Kenntnisse und seiner durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bietet, dass er die Prüfung ordnungsgemäß durchführt, 2. die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt, 3. hinsichtlich der Prüftätigkeit keinen Weisungen unterliegt, 4. falls erforderlich, über geeignete Prüfeinrichtungen verfügt und 5. durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweist, dass er die in Punkt 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. Ziel dieses Buches ist es, entsprechende Erläuterungen zu den gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Druckbehältern und Rohrleitungen zu geben und Hinweise und Querverbindungen zwischen verschiedenen Gesetzen, Technischen Regeln, etc. herzustellen, um damit das Verständnis für die Zusammenhänge zu erleichtern. Es bietet daher für jeden, der sich für die Aufgabe der Befähigten Person ausbilden lässt, sowie für die bereits tätigen Fachkräfte eine unverzichtbare Grundlage - auch um auf dem neuesten Stand der Technik und der Vorschriften zu sein.