Das Tonabbau-Urteil des Reichsgerichts (1912) zur Haftung des Notars gegenüber Dritten aus § 839 BGB
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Am Beispiel der Notarhaftung wird die alle Berufsgruppen gleichermaßen betreffende Frage nach einem interessengerechten Schutz für primäre Vermögensschäden behandelt, insbesondere vor dem Dilemma des Aufeinandertreffens von Vermögensschutz und Drittschutz. Im Mittelpunkt der rechtshistorischen Untersuchung steht ein richtungsweisendes Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912: Das Tonabbau-Urteil. Der Verfasser analysiert umfassend die Entscheidungsgründe und legt die argumentative Struktur des Urteils dar. Anschließend werden die relevanten Passagen rechtsmethodologisch bewertet; ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem hermeneutischen Verständnis von Dogmatik. Unter Berücksichtigung genuin rechtstheoretischer Fragestellungen beleuchtet der Verfasser die zentralen Begriffe „Interesse“ und „Zweck“ der Entscheidung und zeigt Parallelen zum Schutzzweck der Norm auf. Hierbei verfolgt die Studie nicht das Ziel, ein eigenes normatives Konzept herauszuarbeiten. Vielmehr soll gezeigt werden, wie sich das Reichsgericht des eingangs erwähnten Dilemmas angenommen hat. Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Analyse des Tonabbau-Urteils aus dem Blickwinkel der juristischen Rhetorik sowie die Einbeziehung rechtssoziologischer Fragestellungen. Rechtstatsächliche Feststellungen ermöglichen es dem Leser darüber hinaus, die Bedeutung der Entscheidung gerade auch in ihrem zeitlichen und geschichtlichen Kontext zu erfassen.