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Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren – no big deal?

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Am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in Kraft getreten. Der Gesetzgeber ist damit dem Aufruf des Großen Senates aus dem Jahr 2005 nachgekommen, sich der sog. Urteilsabsprachen im deutschen Strafverfahren anzunehmen. Im Zentrum einer jeden Urteilsabsprache steht ein Geständnis des Angeklagten. Dieser strebt mit seinem Geständnis einen Strafrabatt an und zudem kann für alle Verfahrensbeteiligten auf diese Weise ein gegebenenfalls umfangreiches und kompliziertes Strafverfahren abgekürzt werden. Damit drohen bei allen Beteiligten Interessen im Vordergrund zu stehen, die mit den vom deutschen Strafverfahren angestrebten Zielen nahezu zwangsläufig in Konflikt geraten. Gegenstand der Untersuchung ist die Fragestellung, inwieweit die zwischen dieser Absprachepraxis und den Grundprinzipien des Strafprozesses bestehenden Kernprobleme durch das Verständigungsgesetz aufgelöst wurden. Ein weiterer Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob Urteilsabsprachen auch einen Platz im Jugendstrafverfahren haben und welche Auswirkungen das Verständigungsgesetz diesbezüglich hat. Schließlich wird eine eigene Expertenbefragung vorgestellt, die erste Eindrücke mit dem Umgang des Verständigungsgesetzes im Raum Schleswig-Holstein und Hamburg in der Praxis dokumentiert.

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2012

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