Der Schutz elektronischer Daten im Verfassungsrecht
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Aufgrund neuer Ermittlungsmethoden steht auch das Grundgesetz vor neuen Herausforderungen. Seit dem ersten Volkszählungsurteil wird dem Datenschutz auch in verfassungsrechtlicher Sicht ein hoher Rang zugebilligt. Insbesondere im Rahmen der Terrorismusabwehr und dies vor allem seit den Anschlägen des 11. September 2001 musste das Bundesverfassungsgericht neuartige Ermittlungsmethoden auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Diesen Überprüfungsmaßstäben und Entscheidungen widmet sich die Abhandlung. Sie behandelt die grundlegende Frage, in welchem Verhältnis die Sicherheit und die Freiheit des Einzelnen zueinander stehen, stellt die neuere Rechtsprechung und den Schutz elektronischer Daten dar und analysiert die Entscheidungen kritisch. Außerdem liefert sie einen Lösungsvorschlag für ein technikneutrales Datenschutzgrundrecht in Art. 2 Abs. 3 GG.