Das Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 1976
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Der Naturschutz gehört heute zu den unverzichtbaren Aufgaben der modernen Industriegesellschaft und ist seit dem Europäischen Naturschutzjahr 1970 ein wichtiges Politikfeld geworden. Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entstehung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Dezember 1976, welches das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 ablöste. Im ersten Teil geht die Arbeit auf die Entwicklung des Naturschutzgedankens und des Landschafts- und Naturschutzrechts bis 1935 ein. Für die Entstehungsgeschichte des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976 wurde der umfangreiche, weitgehend unveröffentlicht gebliebene Quellenbestand seit der Frühzeit der Bundesrepublik ausgewertet. Der Wunsch der Bundesregierung, ein umfassendes Gesetz für Naturschutz und Landschaftspflege zu erlassen, scheiterte am Widerstand des Bundesrates, der dem Bund nur die Rahmengesetzgebungskompetenz zugestand.