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Die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

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Seit der Balkonsturz-Entscheidung des BGH haben sich die Gerichte vielfach mit der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters befasst. Das Ergebnis hiervon ist eine kaum zu überblickende Fülle von Anforderungen an die Reiseveranstalter. Vor diesem Hintergrund stellt der Autor die bisherige Rechtsprechung dar und widmet sich der Systematisierung und Kategorisierung der für die Inhalte und dem Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters maßgeblichen Kriterien. Einleitend stellt der Autor kurz die rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht im Allgemeinen dar, wobei er unter anderem auf deren dogmatische Begründung, den prüfungstechnischen Aufbau und die Möglichkeit der Übertragung auf Dritte eingeht. Da Reiseveranstalter in vielen Fällen als juristische Personen am Wirtschaftsleben teilnehmen, wird ferner erörtert, inwieweit eine zivil- und strafrechtliche Haftung von Organen juristischer Personen aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Betracht kommt. Ausgangspunkt für die detaillierte Darstellung der reisevertraglichen Besonderheiten im Bereich der Verkehrssicherungspflicht ist die Rechtsprechung seit der Balkonsturz-Entscheidung, aus der in der folgenden Bearbeitung allgemein verbindliche Haftungsgrundsätze abgeleitet und entsprechend der jeweiligen Schutzbereiche eingeordnet werden. Innerhalb der Definition des persönlichen Schutzbereiches erfolgt eine Abgrenzung zu den Verantwortungsbereichen der Leistungsträger und Reisevermittler. Im Anschluss an die Bestimmung der maßgeblich durch den Reisevertrag beeinflussten zeitlichen und räumlichen Schutzbereiche stellt der Autor ausführlich den funktionalen Schutzbereich dar. Hierbei geht er auf praxisrelevante Einzelfragen ein und untersucht beispielsweise, inwieweit stichprobenartige Kontrollen und reine Sichtprüfungen ausreichen und in welchen Intervallen diese zu wiederholen sind. Die Anforderungen an die zur Prüfung eingesetzten Personen sowie an das Personal der Leistungsträger werden dabei genauso konkretisiert, wie die einzuhaltenden Sicherheitsstandards. Anlässlich der „Glastüren-Entscheidung“ hinterfragt der Autor die Verantwortung des Reiseveranstalters gegenüber Kindern. Mittels der einschlägigen Rechtsprechung wird des Weiteren bewertet, welche Aussagekraft behördlichen Genehmigungen zukommt. Dabei beantwortet der Autor auch die bisher von BGH offengelassene Frage, ob trotz der Überprüfung von solchen Genehmigungen durch den Reiseveranstalter weitere Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu erfolgen haben. Untersucht wird ferner, inwieweit sich die Größe und Organisationsstruktur eines Reiseveranstalters auf die Verkehrssicherungspflicht auswirken und in welchem Umfang Umweltbeobachtungspflichten bezüglich Terrorismus, Kriminalität und Naturkatastrophen bestehen. Abschließend gibt der Autor Anregungen für die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht in der Praxis und für die Gestaltung der Beschaffungsverträge.

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2012

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