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Der Gewahrsamsbegriff beim Diebstahl
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Bei der Bestimmung der Gewahrsamsverhältnisse im Rahmen des § 242 StGB ist der von der Rechtsprechung entwickelte sogenannte „faktische Gewahrsamsbegriff“ vorherrschend. Sonnhild Heinsch zeigt in ihrer Arbeit, dass diese Auslegung des Gewahrsamsbegriffs bisweilen nicht nur beliebig ist, sondern dass sie auch gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. Als bessere Alternative zu dem faktischen Gewahrsamsbegriff stellt die Autorin einen rein sozial-normativ bestimmten Gewahrsamsbegriff vor. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur dringend gebotenen Ablösung der faktischen Gewahrsamsdefinition.
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2012
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