Behördliche Koordinierungsausschüsse im europäischen Finanzmarktaufsichts- und Regulierungsrecht
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Für die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft ist ein einheitlicher Normvollzug Grundvoraussetzung ihrer Akzeptanz und Funktionsfähigkeit. Mit steigender Zahl der Mitgliedstaaten auf der einen und zunehmender Dichte der europäischen Normen auf der anderen Seite wird die Frage nach einem Ausgleich von dezentralem Vollzugskonzept und Kohärenzsicherung dabei immer dringlicher. Hatte die Union ursprünglich darauf vertr, eine Koordinierung durch einheitliche rechtliche Vorgaben und deren Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof sicherstellen zu können, hat sich mittlerweile die begrenzte Leistungsfähigkeit dieser Mechanismen herausgestellt. Als wichtigstes Kohärenzsicherungsinstrument gilt nunmehr die Zusammenarbeit der mitgliedsstaatlichen und europäischen Verwaltungsstellen. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund die im europäischen Finanzmarktaufsichts- und Regulierungsrecht errichteten Koordinierungsausschüsse der nationalen Verwaltungsbehörden. Die zwischen den behördlichen Koordinierungsausschüssen bestehenden gemeinsamen Strukturmerkmale werden herausgearbeitet und das Ausschussmodell in den Gesamtkontext der Fortentwicklung des Verwaltungskonzepts der Europäischen Union eingefügt. Aufgezeigt werden dabei einerseits die durch die Errichtung der behördlichen Koordinierungsausschüsse eröffneten Möglichkeiten zur Vollzugsvereinheitlichung in der Union. Ermittelt werden andererseits aber auch die Grenzen, die jener Organisationsform in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gezogen sind. Dies ermöglicht am Ende eine Beurteilung, inwieweit mit der Errichtung der behördlichen Koordinierungsausschüsse im europäischen Finanzmarktaufsichts- und Regulierungsrecht ein zukunftsträchtiges Modell geschaffen wurde, das von der Europäischen Union auch in anderen Rechtsgebieten genutzt werden könnte.