Das arztrechtliche System als Grenze der arbeitsteiligen Medizin
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Die moderne Medizin ist zunehmend geprägt von arbeitsteiligen Prozessen. Was aber genau versteht das Arztrecht unter Arbeitsteilung, Delegation oder Substitution? Welche Tätigkeiten können im Einzelfall konkret arbeitsteilig durchgeführt werden, ohne dass sich der Arzt vergütungs- und haftungsrechtlichen Risiken aussetzt? Diese Arbeit versucht auf diese drängenden Fragen des Arztrechts Antworten zu geben. Dabei entwickelt der Autor basierend auf den von ihm herausgearbeiteten arztrechtlichen Prinzipien eine systematische Grenze der arbeitsteiligen Medizin. In diesem Grenzsystem liegt zugleich ein Beitrag zur aktuell im Zuge des Patientenrechtegesetzes fortschreitenden privatrechtsdogmatischen Integration des Arztrechts. Ferner wird dieses System anhand von ausgewählten Einzelfragen des Arztvergütungs- und Arzthaftungsrechts überprüft und weiterentwickelt. Auf diese Weise soll ein praxistauglicher und gleichzeitig dogmatisch abgesicherter Lösungsansatz für die Grenze der arbeitsteiligen Medizin präsentiert werden.