Laien in der Strafrechtsprechung
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Die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung der Strafgerichte hat eine lange Tradition. Während in Deutschland an Amts- und Landgerichten Schöffen gemeinsam mit Berufsrichtern Recht sprechen, wird diese Aufgabe an englischen Friedensgerichten, den magistrates’ courts, ausschließlich von Laienrichtern wahrgenommen. Weithin bekannt sind auch die mit Geschworenen besetzten juries am englischen Crown Court.°°Ist diese Laienbeteiligung ein zwingendes Gebot der Demokratie, welches unabdinglich für die Legitimation des Strafverfahrens ist, oder handelt es sich hierbei lediglich um ein unnötiges und romantisiertes Relikt aus der Entwicklung der modernen Strafrechtspflege?°°Der Autor untersucht die historischen Grundlagen der Laienbeteiligung in beiden Rechtsordnungen und verortet ihre Beteiligungsformen in den jeweiligen Gerichtsverfassungen. Analysiert werden die Modalitäten ihrer Berufung, ihre Funktionen in beiden Rechtsordnungen sowie die eigentliche Notwendigkeit ihrer Beteiligung.