Die Haftung des Vorstands für Kartellrechtsverstöße
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Kartellrechtsverstöße können für Vorstände gravierende Konsequenzen zur Folge haben. Die Haftungsrisiken sind vielfältig und mit einer Vielzahl rechtlicher Probleme behaftet. Neben Bußgeldern drohen u. a. Schadensersatzansprüche Dritter und der Aktiengesellschaft sowie Tätigkeitsverbote und Abberufung. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit es der Aktiengesellschaft gestattet ist, dem Vorstand die ihm auferlegten Bußgelder zu erstatten und auf eigene Schadensersatzansprüche zu verzichten. Anliegen der Arbeit ist es, sämtliche mit Kartellrechtsverstößen verbundene Haftungsrisiken zu erfassen und die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechtsprobleme einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.