Standardisierte Prognoseinstrumente zur Vorhersage des Rückfallrisikos von Straftätern
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Die Erstellung von Prognosegutachten zur Einschätzung des Rückfallrisikos von Straftätern ist eines der klassischen Betätigungsfelder von Psychiatern und Psychologen. Diese werden als Sachverständige immer dann herangezogen, wenn es das Gesetz explizit vorschreibt oder wenn dem Gericht die nötige Sachkenntnis fehlt. Um eine Vorhersage über das zukünftige Legalverhalten eines Straftäters treffen zu können, versucht man seit jeher zu eruieren, welche Faktoren es sind, die mit Rückfälligkeit in Zusammenhang stehen. Während bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts Juristen und Kriminologen erste Merkmalskataloge veröffentlichten, haben sich insbesondere in den vergangenen zwei Jahrzehnten verschiedene Forschergruppen mit der Erstellung so genannter aktuarischer Prognoseinstrumente beschäftigt. So wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte vornehmlich im angloamerikanischen Raum eine Vielzahl standardisierter Prognoseinstrumente entwickelt. Diese haben seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch in Deutschland Konjunktur und sind aus Sachverständigengutachten kaum mehr wegzudenken. Sie gelten mittlerweile als wichtiges Hilfsmittel der Kriminalprognose. Doch wie funktionieren diese Instrumente? Was sind sie tatsächlich in der Lage auszusagen und inwiefern sind sie mit den im deutschen Strafverfahren geltenden Regeln und Grundsätzen „kompatibel“? Diesen Fragen geht die Autorin in ihrer Untersuchung nach. Tatsache ist nämlich, dass die am Strafverfahren beteiligten Juristen bislang (zu) wenig über die Grundlagen und Aussagekraft standardisierter Instrumente informiert sind. Solange solche Instrumente in der Strafrechtspflege zum Einsatz kommen - und ein Ende der Entwicklung neuer Instrumente ist derzeit nicht zu erwarten - sieht es die Autorin deshalb als die größte Aufgabe an, dem Juristen das Wissen um die Funktionsweise standardisierter Prognoseinstrumente zu vermitteln. Nur dann nämlich ist eine ausreichende rechtliche Bewertung von Sachverständigengutachten möglich. Die Autorin zeigt anhand dreier im deutschen Strafverfahren etablierter Instrumente (PCL-R, HCR-20 und Static-99) Vorzüge, Grenzen und Gefahren des Einsatzes standardisierter Prognoseinstrumente auf. Hierbei wird auch die Vereinbarkeit jener mit bedeutenden strafprozessualen Rechtsgrundsätzen untersucht. Mit ihrer Arbeit vermittelt die Autorin der strafprozessrechtlichen Praxis wertvolle Informationen, durch welche die Bedeutung von Sachverständigengutachten, die mit Hilfe standardisierter Prognoseinstrumente erstellt wurden, realistischer eingeschätzt werden kann.