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Börsenbenutzungsverhältnisse unter Berücksichtigung multilateraler Handelssysteme

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Das Buch beschäftigt sich mit den zwischen Börse, Börsenträger, Handelsteilnehmern, Emittenten und Anlegern bestehenden Rechts- und Haftungsbeziehungen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsverwaltungsrecht und Zivilrecht. Die rechtliche Einordnung des Beziehungsgeflechts zwischen den Teilnehmern an einer Börse und der Börse selbst ist dabei bisher kaum beleuchtet worden. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Verhältnis zwischen den Handelsteilnehmern und der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts gelegt. Zwar wird dieses Benutzungsverhältnis durch öffentliches Recht begründet, zugleich stellt sich das Benutzungsverhältnis von Handelsteilnehmern und Börse als Leistungsverhältnis dar, weil es überwiegend durch einen Austausch verschiedener Leistungen geprägt ist. Es handelt sich daher um ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis. Hieran knüpft die weitere Untersuchung und zeigt Wege auf, wie privatrechtliche Vorschriften auf dieses durch öffentliches Recht begründete Benutzungsverhältnis angewendet werden können. Dies gibt zugleich den Anlass dafür zu untersuchen, ob sich die Beziehungen der Teilnehmer zur einer Börse bei einem multilateralen Handelssystem in ähnlicher Weise ausgestalten oder ob lediglich formale Unterschiede existieren. Dabei erfolgt eine Beschreibung der rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses von einem multilateralen Handelssystem und deren Benutzern am Beispiel der Betreiberin der Handelsplattform Eurex Bonds. Ferner geht der Autor der Frage über eine Haftung von Börsen und von Betreibern multilateraler Handelssystemen nach. Am Beispiel einer rechtswidrigen Aussetzungen des Börsenhandels durch die Börsengeschäftsführung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BörsG wird untersucht, ob einzelnen Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts zustehen. Sodann erfolgt eine nähere Betrachtung möglicher Schadensansprüche einzelner Anleger gegen die Betreiber von multilateralen Handelssystemen. Abschließend wird unter ordnungspolitischen Erwägungen eine Haftung von Börsen und Betreibern multilateraler Handelssysteme gegenüber privaten Dritten behandelt.

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2014

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