Zulässigkeit und Modalitäten von Verständigungen im Jugendstrafrecht
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Verständigungen sind aus dem juristischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Dies gilt auch für Strafverfahren gegen Jugendliche. Das Jugendstrafrecht entbehrt insofern jedoch einer gesetzlichen Grundlage. Hinzu kommt, dass die dort vorherrschende erzieherische Zielsetzung zu Kollisionen führen kann. In der Untersuchung wird aufgezeigt, dass diese spezielle Ausrichtung des Jugendstrafrechts gleichwohl nicht zwangsläufig zur Unzulässigkeit von Verständigungen führt. Vielmehr kann durch eine spezielle Vorgehensweise und eine modifizierte Anwendung der allgemein-strafrechtlichen Verständigungsregelungen gerade auch durch eine Verständigung den erzieherischen Belangen dieses Rechtsgebietes Rechnung getragen werden. Die Arbeit wurde mit einem der Universitätspreise der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg 2014 ausgezeichnet.