Externer Sachverstand im Betriebsverfassungsrecht
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Betriebsratsgremien erfüllen vielfältige Aufgaben in einer sich stetig verändernden Arbeits- und Unternehmenswelt. Kenntnis- und Informationsdefizite werden durch die Informationsmöglichkeiten und Hilfestellungen des Betriebsverfassungsgesetzes aufgefangen. Sachverständige und Berater sind eine der wichtigsten Möglichkeiten, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen betroffenen Interessen wird die Hinzuziehung externer Personen dargestellt und das in seinen Voraussetzungen durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Verfahren erläutert. Auf den Unterschieden, die sich bei der Hinzuziehung durch unterschiedliche Gremien ergeben, liegt ein besonderer Schwerpunkt.