Staatsschutzstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland 1951 - 1968
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Am 11. Juli 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem°°1. Strafrechtsänderungsgesetz ein weitreichendes politisches Strafrecht°°zum Schutz der wiedererrichteten deutschen Demokratie, das bis 1968°°fortgalt. Die vorliegende rechtshistorische Arbeit stellt das Gesetz in°°den Kontext des politischen Strafrechts des Kaiserreichs, der Weimarer°°Republik und der NS-Zeit. Ausgehend von 233 Entscheidungen°°des Bundesgerichtshofs in Staatsschutzsachen beleuchtet der Autor°°die Rechtspraxis von mehreren Seiten. In einem ausführlichen Fallteil°°wird die Anwendung des Gesetzes auf Angehörige kommunistischer°°Vereinigungen, Spione östlicher Nachrichtendienste und Rechtsextremisten°°dargestellt und in den historischen Kontext eingeordnet. Auch°°die Auswirkungen auf Journalisten und „Whistleblower“, etwa in der°°„Spiegel-Affäre“ und im Fall Pätsch, werden erörtert. Im juristischen Teil°°folgt eine Untersuchung des Gesetzes auf seine Konformität mit dem°°Grundgesetz sowie ein Vergleich mit der gegenwärtigen Rechtslage. Ein°°umfassender biographischer Teil befasst sich mit den zentralen Protagonisten°°des politischen Strafrechts der Jahre 1951–1968. Hier wird auch°°ein möglicher Einfluss ehemaliger NS-Juristen auf Genese und Praxis des°°politischen Strafrechts diskutiert.°°