Rechtswahlregelungen im Europäischen Kollisionsrecht
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Die parteiautonome Rechtswahl hat im Zuge der Vergemeinschaftung des Europäischen Kollisionsrechts eine herausragende Bedeutung erlangt. Regelungen zur Rechtswahl finden sich in allen Verordnungen und Verordnungsvorschlägen (Rom I-VO, Rom II-VO, EuUnthVO in Verbindung mit HUntProt, Rom III-VO, EuErbVO und Vorschläge zum Güterrecht). Die Rechtswahlregelungen weisen, obwohl sie von derselben Grundkonzeption und Grundintention getragen sind, stilistische, sprachliche und inhaltliche Unterschiede auf. Die Arbeit zeigt die strukturellen Defizite und Widersprüchlichkeiten der Rechtswahlregelungen des Europäischen Kollisionsrechts auf. Sie unterbreitet auf der Basis der geltenden Regelungen Reformvorschläge und endet mit einem Regelungsvorschlag für eine Generalnorm zur Rechtswahl.