Die Symptomtheorie im privaten Baurecht
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Die Symptomtheorie ist im privaten Baurecht seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil in Rechtsprechung und Literatur. Da der Auftraggeber regelmäßig nicht in der Lage ist den konkreten Mangel zu benennen, muss dieser nur das Mangelsymptom bzw. die Mangelerscheinung schildern. Diese Darlegungserleichterung gilt sowohl auf dem Gebiet des materiellen Rechts, vor allem der Verjährungshemmung, als auch im Verfahrensrecht. Trotz ihrer immensen praktischen Bedeutung im materiellen und im Verfahrensrecht gibt es nur vereinzelte Ansätze einer dogmatischen Einordnung der Symptomtheorie. Es ist bis heute nicht geklärt, aus welcher Norm bzw. welchem Rechtsgrundsatz sich die Symptomtheorie ergeben soll, wann sie berechtigterweise angewendet werden darf und welche Darlegungserleichterungen sich daraus ergeben. Die Rechtsprechung ist dementsprechend uneinheitlich und tendiert zu einer immer extensiveren Anwendung. In der vorliegenden Studie erfolgt eine grundsätzliche Aufarbeitung der Symptomtheorie in Rechtsprechung und Literatur. Es wird zunächst die Rechtsgrundlage herausgearbeitet. Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung, in welchen Fällen dem Auftraggeber die Darlegung berechtigterweise erleichtert werden kann. Abschließend werden für die Praxis allgemeine Darlegungsgrundsätze formuliert, die die Symptomtheorie für alle Beteiligten handhabbarer machen und damit zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsfrieden führen.