Europapolitische Kommunikation zwischen Bundestag und Bundesregierung
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Die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten bleibt ein aktuelles Thema, zuletzt im Rahmen der Finanzkrise. Die vorliegende Arbeit führt zurück auf die Vorgaben des Grundgesetzes, das in Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 GG die europapolitische Kommunikation skizziert. Neben der Informationspflicht der Bundesregierung gehört zu dieser Kommunikation die Mitwirkung des Bundestages in EU-Angelegenheiten und die darauf abgestimmte Zusammenarbeit der Bundesregierung. Franziska Brand untersucht diese Kommunikation in der Praxis und erläutert die noch bestehenden Schwierigkeiten. Auf dieser Basis entwickelt sich die These, dass die parlamentarischen und die exekutiven Aufgaben als Verfassungspflichten verstanden werden müssen. Nur aufgrund dieser fordernden Dimension kann eine effektive Kommunikationsstruktur entstehen, die den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht wird. Franziska Brand schlägt die Grundzüge eines effektiveren Kommunikationsverfahrens vor, zeigt aber auch die Grenzen auf, an die die Mitwirkung des Bundestages stößt.