Der faktische Börsenhändler
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Seit der Einführung des elektronischen Börsenhandels werden Börsengeschäfte fast ausschließlich über elektronische Handelssysteme abgeschlossen. Aufgrund der damit verbundenen Möglichkeit, unabhängig vom Ort des Börsensaales Aufträge direkt in das Orderbuch zu geben, sind vielfältige Rechtsverstöße denkbar. Das Werk geht insbesondere der Frage nach, welche Personen auf welche Weise, sanktionsrechtlich in die Verantwortung genommen werden können, wenn eine nicht zum Börsenhandel zugelassene Person mittels fremder Kennungsdaten am elektronischen Börsenhandel teilnimmt. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet hierbei das Sanktionsausschussverfahren gemäß § 22 Abs. 2 BörsG. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass Sanktionen gegen den involvierten Personenkreis nur begrenzt und einzelfallbezogen möglich sind.