Praxiskommentar Pflegerecht 2017
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Zum 1. Januar 2017 wird die mit dem PSG II verkündete große Pflegereform nun endgültig in Kraft treten. Damit kommen das neue Begutachtungsassessment (NBA) und die Umstellung des Leistungssystems der Pflegeversicherung zur Anwendung – aus Pflegestufen werden Pflegegrade. Die aktuelle Broschüre stellt die neue Rechtslage im Zusammenhang dar, enthält darüber hinaus den gesamten aktuellen Gesetzestext des SGB XI, wobei alle Änderungen ab 1. Januar 2017 hervorgehoben sind, sowie eine Erstkommentierung zu diesen Änderungen. Ergänzend wurden auch die Umsetzungsempfehlungen des Gemeinsamen Rundschreibens des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungs-rechtlichen Vorschriften, Rechtsstand 2017, aufgenommen. Darüber hinaus sind auch die Änderungen durch das PSG III eingearbeitet, das nach heutigem Stand in der zweiten Dezemberhälfte verabschiedet werden soll. Damit einher geht die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege. Hiermit wird insbesondere die große Pflegereform auch für die Träger der Sozialhilfe umgesetzt. Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt. Wie im SGB XI soll auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass finanziell bedürftige Menschen im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Verkaufshinweise: - Verkauf nur ohne Buchhandelsrabatt - Ansichtsexemplare bei Broschüren nicht möglich