Das Reichsministerium für Wiederaufbau 1919 bis 1924
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Das Reichsministerium für Wiederaufbau mit den zugehörigen Reichsbehörden steht im Mittelpunkt dieser Studie. Seine Aufgaben bestanden sowohl in der Ausführung der wirtschaftlichen Reparationen gemäß Versailler Friedensvertrag als auch in der Unterstützung des inneren Wiederaufbaus; sie umfassten außenpolitisch u. a. die Wiederherstellung der vom Stellungskrieg verwüsteten Gebiete, die wirtschaftliche Wiedergutmachung mit Hilfe der Reparationen und das Ausgleichsverfahren zur Belebung des internationalen Zahlungsverkehrs. Zu den Aufgaben des Reichsministeriums im Deutschen Reich zählten der Wiederaufbau der deutschen Handelsmarine und die finanzielle Unterstützung der Integration der deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen.