Die Sacheinlage bei der Gründung einer GmbH nach chinesischem Gesellschaftsrecht
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Die Abhandlung gewährt einen Einblick in das chinesische Rechtssystem und zwar in Bezug auf die praktisch bedeutende Thematik der Sacheinlage einer GmbH. Wegen der erkennbaren Tendenz, dass der chinesische Gesetzgeber zur Übernahme deutscher wirtschaftsrechtlicher Normen neigt, nimmt die Arbeit eine vergleichende Gegenüberstellung des deutschen und des chinesischen Rechts vor. Dementsprechend versucht sie, an das deutsche Recht anlehnend, einen Beitrag zur Klarstellung und künftigen rechtlichen Behandlung der Sacheinlage der GmbH zu leisten, die im deutschen Recht von zentraler Bedeutung sind, im chinesischen Recht aber noch nicht behandelt werden. Es werden sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Sacheinlage als auch die Besonderheiten der einzelnen Einlageformen erörtert. Die Auseinandersetzung bezieht sich sowohl auf die „klassischen“ Formen u. a. die Sachen, die Immaterialgüterrechte sowie das Landnutzungsrecht als auch auf die „atypischen“ Formen wie das Bergbaurecht und die Gesellschaftsanteile an anderen Gesellschaften. Auch bei detaillierter Erläuterung der einzelnen Einlageformen bleibt die Arbeit strukturiert und übersichtlich und untersucht die Vielfalt der jeweiligen Sacheinlageobjekte eingehend. Beispielsweise wird bei der Darstellung der Sacheinlage mit dem Landnutzungsrecht die kommunistische Prägung dieses Rechtsinstituts eingehend untersucht. Der Verfasser, mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt für ausländische Investitionen in China, legt großen Wert auf die Auseinandersetzung der in der Praxis auftretenden Probleme. Diese Probleme arbeitet er insbesondere im Hinblick auf die Regelungsunterschiede der Sacheinlage heraus, die für ausländisch und inländisch investierte Gesellschaften gelten.