Legitimer Institutionen- und Regelschutz durch Strafrecht in der sozialen Marktwirtschaft
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Dürfen wirtschaftliche Institutionen in der Sozialen Marktwirtschaft mit dem Strafrecht geschützt werden und wenn ja, welche materiellen Vorgaben sollte der Gesetzgeber dabei beachten? - In seiner mit vielfältigen interdisziplinären Einschlägen versehenen kriminalpolitischen Arbeit widmet sich Tobias Spindler diesen Fragen. Er zeigt auf, warum das Strafrecht zum Schutz wirtschaftlicher Institutionen eingesetzt werden muss und dass es diese Schutzaufgabe auch erfüllen kann, da jedenfalls in der Sozialen Marktwirtschaft gerade von Kriminalstrafe präventive Effekte zu erwarten sind. Nach einer ausführlichen Analyse der verschiedenen Ansätze zum legitimen Zweck des (Wirtschafts-)Strafrechts skizziert er unter Anknüpfung an Walter Eucken Grundzüge einer alternativen Kriminalisierungstheorie im Wirtschaftsstrafrecht.