Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht
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Der Höhepunkt der europäischen Kolonisation Afrikas im 19. Jahrhundert fiel mit dem Beginn der Kodifikation internationalen humanitären Rechts sowie nationalen Militärrechts zusammen. Die Autorin untersucht von Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts die Entwicklung der Anwendbarkeit und Anwendung dieser Regeln in bewaffneten Konflikten zwischen europäischen Kolonialmächten und der nicht europäischen Bevölkerung in der Region des heutigen Namibias, Kongos, Kenias und Algeriens. Die Autorin zeigt die Doppelzüngigkeit der Kolonialmächte auf: Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs dieser Regeln hatte nur begrenzt praktische Auswirkungen. Die Missachtung humanitärer Mindeststandards in Kolonialkonflikten in Afrika blieb bis Mitte des 20. Jahrhunderts weitgehend ungesühnt. Beeinflusst von den europäischen Mächten fehlten u. a. Durchsetzungsmechanismen für Brüche humanitären Rechts. Und dies, obwohl Kolonialmächte bereits im 19. Jahrhundert auf ihren Leumund achteten und als humanitär agierend wahrgenommen werden wollten.