Haftbedingungen als Auslieferungshindernis
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Wie ist in deutschen Auslieferungsverfahren - insbesondere vor dem Hintergrund der von Art. 1 Abs. 1 GG absolut geschützten Menschenwürde - mit den in anderen Staaten vorzufindenden teilweise desolaten Haftbedingungen umzugehen? Mit der Beantwortung dieser Frage untersucht diese Dissertation eine menschenrechtssensible Schnittmenge von Verfassungsrecht, Außenpolitik und Strafvollzugswissenschaft. Dazu werden zunächst die Mindestgewährleistungen der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG, angereichert durch die internationalen Menschenrechtsstandards des Art. 3 EMRK, zu einer Reihe von besonders menschenwürderelevanten Haftbedingungen herausgearbeitet. In einem weiteren Schwerpunkt wird die Anwendbarkeit dieser Mindestgewährleistungen im Auslieferungsverfahren untersucht. Darauf aufbauend werden die mit Auslieferungssachverhalten befassten Gerichte in die Verantwortung genommen, um den „Grundrechtsschutz (erst) durch Verfahren“ auch tatsächlich zu verwirklichen. Dazu müssen diese Gerichte ihre Auslieferungsentscheidungen empirisch fundiert auf der Grundlage aller zur Verfügung stehenden rechtstatsächlichen, insbesondere auch strafvollzugswissenschaftlichen Erkenntnisse fällen. Dies soll zur Konturierung und Effektivierung menschenrechtlicher Untergrenzen im Strafvollzug beitragen.