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Öffentlichkeit und Vertraulichkeit im Recht der kommunalen Eigengesellschaften am Beispiel Nordrhein-Westfalens

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Die Arbeit behandelt Ausmaß und Grenzen von Transparenz im Recht der kommunalen Eigengesellschaften in Nordrhein-Westfalen und widmet sich damit einem Thema, das im Öffentlichen Recht wie im Gesellschaftsrecht von großer praktischer Bedeutung ist. Es werden Lösungen für die zahlreichen Konflikte, die sich zwischen den unterschiedlichen Rechtsmaterien ergeben, aufgezeigt. Im Mittelpunkt steht zum einen die Informationsbeziehung zwischen der Kommune und ihren 100%igen Beteiligungen in den Rechtsformen der GmbH oder AG. Hierfür maßgeblich sind die Art und Weise der Vertretung der Gemeinde in den einzelnen Gesellschaftsorganen sowie die (Nicht-)Öffentlichkeit von Sitzungen der verschiedenen Organe, auf die im Detail eingegangen wird. Die Kommune hat verschiedene Informationsansprüche gegenüber den Gesellschaften, die näher untersucht und analysiert werden. Auf konzernrechtliche Strukturen wird gesondert eingegangen. Daneben werden schwerpunktmäßig die Informationsbeziehungen zwischen der Kommune und den Bürgern hinsichtlich der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung sowie die Informationsbeziehungen zwischen den kommunalen Eigengesellschaften selbst und den Bürgern untersucht. Öffentlichkeits- und Unterrichtungspflichten der Kommune sowie Ansprüche aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sind hier maßgeblich. Es werden Vergleiche zu anderen Informationsgesetzen gezogen, die eine unmittelbare Anspruchsverpflichtung kommunaler Eigengesellschaften auch nach dem insoweit nicht eindeutigem Gesetzeswortlaut des IFG NRW nahe legen. Eine entsprechende Fortentwicklung des Rechts wird vorgeschlagen. Die spezielle monographische Untersuchung richtet sich gleichermaßen an Wissenschaftler wie an Vertreter der Kommunalverwaltung. Frauke Rödel hat Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert. Sie war dort von November 2009 bis September 2016 zunächst als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kommunalwissenschaftlichen Institut bei Professor Janbernd Oebbecke beschäftigt. Zur Zeit ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Münster.

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2017

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