Die Vereinbarkeit von Kapazitätsmechanismen mit der Warenverkehrsfreiheit, dem europäischen Beihilferecht und dem Energiebinnenmarkt
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Vereinbarkeit von auf nationalstaatlicher Ebene eingeführten Kapazitätsmechanismen mit europäischem Recht. Umfangreich dargestellt werden zunächst verschiedene in der Energiewirtschaft diskutierte Modelle für einen sog. Kapazitätsmarkt sowie die Instrumente Kapazitätsreserve und Netzreserve. Bei einem Kapazitätsmarkt handelt es sich um ein Strommarktdesign, in dem Stromerzeuger bereits für die Vorhaltung und nicht erst – wie derzeit im deutschen System – für die Einspeisung von Leistung vergütet werden. Kapazitäts- und Netzreserve sind Instrumente der Vorhaltung zusätzlicher Leistung außerhalb des Strommarktes. Prüfungsmaßstab ist sodann das europäische Primär- und Sekundärrecht. Dabei zeigt sich, dass ein an den deutschen Außengrenzen endender Kapazitätsmechanismus nicht zwangsläufig dem Europarecht zuwiderlaufen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen sind einzelne Modelle vollständig mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar.