Das Prostituiertenschutzgesetz
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Am 1. Juli tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es wird dafür sorgen, dass im Rotlichtmilieu nichts mehr so bleibt, wie es heute noch ist. Betroffen sind alle: die Prostituierten, die mehr Rechte erhalten, sich im Gegenzug aber anmelden müssen, die Betreiber der Clubs, Studios, Laufhäuser und Wohnungsbordelle, die zukünftig eine Erlaubnis benötigen, um ihrem Gewerbe nachgehen zu können, und schließlich die Freier, auf die eine Kondompflicht zukommt und die letztendlich alles werden bezahlen müssen. Theodor Varasker beschreibt in seinem Buch „Das Prostituiertenschutzgesetz - Zeitenwende im Rotlichtmilieu“ in einer leicht verständlichen Sprache, was da an Änderungen auf die Betroffenen zukommt und gibt einen Ausblick über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen. Wenn die Verwaltung in der Lage sein wird, die Inhalte des Gesetzes auch umzusetzen - woran der Autor allerdings zweifelt - dann wird kein Stein mehr auf dem anderen bleiben. Man darf gespannt sein, was sich aus der Umsetzung entwickelt.