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Das Europäische Scheidungskollisionsrecht nach der Rom III-Verordnung

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Nach intensiver Auseinandersetzung ist es den europäischen Mitgliedstaaten gelungen, einen Meilenstein des Europäischen Internationalen Privatrechts auf den Weg zu bringen – das Europäische Scheidungskollisionsrecht in Gestalt der Rom III-Verordnung. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union haben sich die Mitgliedstaaten hierfür des Instruments der Verstärkten Zusammenarbeit bedient, das auf dem Gebiet des individualstaatlich geprägten Ehescheidungsrechts eine differenzierte Integration von derzeit siebzehn Mitgliedstaaten ermöglicht. Die vorliegende Arbeit stellt das Europäische Scheidungskollisionsrecht nach der Rom III-Verordnung in seiner entstehungsgeschichtlichen und internationalprivatrechtlichen Systematik dar. Dabei werden Historie und Inhalt dieses neu entstandenen Regelungszweigs des Europäischen Internationalen Familienrechts umfassend analysiert. Darüber hinaus erfolgt eine Gesamtbewertung, die sich mit den Motiven der Rom III-Verordnung und ihrer Realisierung sowie den Auswirkungen auf europapolitischer, kollisionsrechtlicher und rechtspolitischer Ebene befasst. Abschließend wird ein Reformvorschlag nach dem Vorbild des Fakultativen Kollisionsrechts eingebracht. Anhand des Europäischen Scheidungskollisionsrechts zeigt sich einmal mehr, wie unterschiedlich die mitgliedstaatlichen Familienrechtsordnungen sind. Gleichzeitig ist die Zahl der Ehescheidungen mit internationalem Bezug beträchtlich – aufgrund der wachsenden Mobilität der EU-Bürger mit zunehmender Tendenz. Die nunmehr (zumindest teilweise) vollzogene Vereinheitlichung der Kollisionsrechtsregeln im europäischen Rechtsraum ist daher von hoher Relevanz.

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2017

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