Beratungspflichten des Versicherers
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Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97/EU (IDD) werden erstmals einzelfallbezogene (Beratungs-)Pflichten auf das Direktgeschäft der Versicherer erstreckt. Im deutschen Recht sind Beratungspflichten des Versicherers bereits seit 2008 in § 6 VVG a. F. normiert. Allerdings brachte die Umsetzung der IDD zahlreiche Neuerungen, insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten. Diese Dissertation untersucht die Pflichten nach § 6 VVG und bezieht hierbei die umfangreiche und ausdifferenzierte Rechtsprechung zu den Beratungs- und Aufklärungspflichten des Versicherers ein. Auch die Regulierung für Versicherungsanlageprodukte wird analysiert; parallele Entwicklungen im Kapitalanlagerecht werden vergleichend betrachtet. Damit kann dieses aktuelle Nachschlagewerk der Praxis in Versicherungsvertrieb und Rechtsberatung ebenso dienen wie der Wissenschaft. Darüber hinaus stellt die Arbeit die Pflichten in den breiteren Kontext der Informationspflichten, ihrer europarechtlichen Grundlagen und der Beratung durch Vermittler und Berater. Untersucht wird, ob der europäische Gesetzgeber mit der Regulierung sein Ziel erreicht, den Versicherungsnehmern eine informierte Entscheidung auf Grundlage einer rationalen Auswahl aus den unterschiedlichen Versicherungsangeboten zu ermöglichen und auf diese Weise einen funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Versicherern im europäischen Binnenmarkt herzustellen. Die Ergebnisse werden übersichtlich in Thesen zusammengefasst. Alternative Regelungsvorschläge am Maßstab der 1:1-Umsetzung dienen als Grundlage der weiteren rechtspolitischen Diskussion - denn nach der Reform ist vor der Reform.