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Die Abschaffung des Exequaturverfahrens im Rahmen der Brüssel Ia-VO

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Am 12.12.2012 haben die europäischen Gesetzgebungsorgane die Neufassung der VO (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-VO) beschlossen. Den Kernpunkt der Reform der Brüssel I-VO stellt dabei die Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens dar. Hintergrund dieser Änderung war, dass der freie Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union durch das Zwischenverfahren des Exequaturs behindert wurde. Die Vollstreckbarkeit einer Entscheidung entsteht damit ipso iure. Grundsätzlich soll eine mitgliedstaatliche Entscheidung unmittelbar wie eine andere mitgliedsstaatliche – eine inländische – behandelt werden. Die Verfasserin hinterfragt sowohl hinsichtlich der Gründe des europäischen Gesetzgebers als auch mit Blick auf die praktische Umsetzung den Sinn und Zweck dieser Änderung. Dabei untersucht sie u. a., in welchem Verhältnis die Brüssel Ia-VO zu den anderen „neuen“ Verordnungen steht, welche ebenfalls das Exequaturverfahren abgeschafft haben, und ob diese Verordnungen durch die Reformierung einem Bedeutungsverlust verfallen. Ferner wird die Abschaffung des Exequaturverfahrens mit Blick auf die EMRK und dem Anspruch auf rechtliches Gehör in den Blick genommen. Neben anderen rechtlichen Fragen, wie z. B. mit nachträglich entstandenen Einwendungen umzugehen ist, beleuchtet die Verfasserin die praktischen Probleme bei der Umsetzung. Dabei untersucht sie, wie das Verfahren vor dem deutschen Vollstreckungsorgan ablaufen soll und wer Anpassungen und Konkretisierungen der ausländischen Titel vornimmt, wenn das deutsche Recht diese so nicht kennt. Hannah Zimmer wurde 1988 in Ahaus geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Nach der ersten juristischen Prüfung im Jahr 2013 promovierte sie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und arbeitete unter anderem währenddessen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit. Nach ihrem Referendariat folgte im Jahr 2017 die zweite juristischen Prüfung. Hannah Zimmer arbeitet als Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle in Köln.

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2019

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