Der Begriff und die Rechtsnatur von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen unter Berücksichtigung der Geheimnisschutz-Richtlinie
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Geheimnisschutz setzt Geheimnisqualität voraus und diese kann leicht verloren gehen. Innerhalb der Mitgliedstaaten ist der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen unterschiedlich ausgestaltet. Um diesen Schutz zu verbessern, hat die EU am 8. Juni 2016 die Richtlinie (EU) 2016/943 erlassen. Die Richtlinie enthält in Art. 2 Abs. 1 eine Legaldefinition für Geschäftsgeheimnisse. Hierdurch tritt die in Deutschland von der Rechtsprechung entwickelte Definition auf den Prüfstand. Entspricht die in Deutschland entwickelte Definition auch den europäischen Anforderungen? Um diese Frage zu beantworten, untersucht die Verfasserin eingehend die Merkmale des Geheimnisbegriffs nach deutschem Recht und vergleicht diese mit denen der Richtlinie. Darüber hinaus setzt sich die Verfasserin mit der Rechtsnatur von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen auseinander. Hierbei geht es um die bis heute umstrittene Frage, ob Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse absolute Rechte im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellen.