Die Innen-KG
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Der Bundesgerichtshof hatte Ende des Jahres 2015 über den Beendigungszeitpunkt einer stillen Gesellschaft zu entscheiden, die von der Vorinstanz bereits als sogenannte „Innen-KG“ eingeordnet worden war. Es ging um eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, in der die Stillen mit zusätzlichen Vermögens- und Verwaltungsrechten ausgestattet waren. Der Bundesgerichtshof übernahm zwar ganz im Sinne von K. Schmidt, dem Begründer dieser Rechtsfigur, den Gedanken, dass es sich um eine als Innen-KG ausgestaltete stille Gesellschaft handele. Den Stillen käme im Innenverhältnis jeweils die Rechtsstellung eines Kommanditisten und dem Geschäftsinhaber die eines Komplementärs zu. Der rechtliche Umgang mit der Innen-KG zeugte jedoch von Uneinigkeit und Unsicherheit. Da die Innen-KG insbesondere bei Kapitalanlagemodellen relevant wird, liegt dem rechtlichen Umgang eine erhebliche wirtschaftliche Tragweite zugrunde. Die Arbeit unterzieht nun diese sich immer weiter in Rechtsprechung und Literatur verfestigende Rechtsfigur einer kritischen Analyse. Dabei liegt zunächst der Fokus auf dem ersten Bezugspunkt der Innen-KG, dem Recht der stillen Gesellschaft. Dem primären Anliegen der Innen-KG, vor allem in diesem Bereich ein neues dogmatisches Ordnungsprinzip zu etablieren, kann aufgrund des nur schwer greifbaren Anwendungsbereichs der Innen-KG und der Vielgestaltigkeit stiller Beteiligungen nicht gefolgt werden. Eine zusätzliche Brisanz erfährt die Innen-KG durch ihren zweiten Bezugspunkt: Der Begründer der Rechtsfigur möchte die Innen-KG nämlich auch auf den Bereich der Treuhand erstreckt wissen. Mit der Innen-KG sollen daher nicht nur stille Gesellschaften, die sich aufgrund atypischer Ausgestaltung der ohnehin verwandten Kommanditgesellschaft annähern, neu interpretiert werden, sondern auch gewisse Treuhandkonstruktionen. Durch die Innen-KG hervorgerufene theoretische Widersprüche zur herkömmlichen Dogmatik der Treuhand können im Rahmen der Arbeit zwar ausgeräumt werden, allerdings wird die Gefahr einer dogmatischen Verselbständigung der Innen-KG aufgezeigt. Auch wenn die Arbeit inhaltlich vorwiegend im Recht der Innengesellschaften angesiedelt sein mag, steht sie doch darüber hinaus im Kontext der allgemeinen Frage, welche Vor- und Nachteile mit der Etablierung dogmatischer Rechtsfiguren verbunden sind.