Das strukturelle Homogenitätsgebot in der deutschen und österreichischen Bundesstaatslehre
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Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die theoretische Idee der strukturellen (organisationsrechtlichen) Homogenität und ihre bundesverfassungsrechtliche normative Verankerung in Gestalt des sog. Homogenitätsgebotes in Deutschland und Österreich. Der Autor stellt die Frage, warum die gegenwärtigen bundesverfassungsrechtlich vorbestimmten Modelle der Staatsorganisation in den deutschen und österreichischen Ländern – obwohl beide Bundesstaaten in kultureller, historischer, politischer und rechtlicher Hinsicht verwandt und durch Verflechtungen bzw. Wechselbeziehungen geprägt sind – auf so unterschiedliche theoretische und normative Weise begründet bzw. verankert wurden. Die Arbeit hat daher zum Ziel, das bundesstaatliche Homogenitätserfordernis in Bezug auf die Staatsorganisation der deutschen und österreichischen Länder in seinem theoretischen Verständnis sowie in der konkreten normativen bundesverfassungsrechtlichen Ausgestaltung in verschiedenen historischen Phasen der beiden deutschsprachigen Bundesstaaten aufzuzeigen und seine Evolution aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu beurteilen.