Die Verstaatlichung der Frauenfrage
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Quer durch alle Parteien und gesellschaftliche Gruppierungen besteht Konsens, dass man sich mit den Problemen der mangelnden Gleichstellung von Frauen und Männern stärker auseinandersetzen muss. Parteien und Gewerkschaften, Verbände und Firmen haben mit der Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder Frauenbeauftragten reagiert. Seit Anfang der achtziger Jahre haben Band, Länder und Kommunen Referate für Frauenfragen ausgebaut oder spezielle Einrichtungen für Gleichstellungsprobleme geschaffen. Die Verfasserin hat die Entwicklung und Entstehung von frauenpolitischen Einrichtungen auf Bundesländerebene untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, welchen Beitrag frauenpolitische Einrichtungen zur faktischen Gleichstellung der Geschlechter leisteten und leisten können. Dabei sind die meisten Einrichtungen mit einer solchen Fülle von Zielen und Aufgaben konfrontiert, dass sie ihnen nicht allen gerecht werden können. Am Beispiel von Berichten und Dokumentationen der verschiedenen Bundesländer kann gezeigt werden, wie vage einzelne Ziele bleiben, oder sie „parteipolitisch“ ausgefüllt und umdefiniert werden. Auf der andern Seite wird deutlich, dass die Einrichtungen eine wichtige Aufgabe haben, nämlich Benachteiligungen zu dokumentieren, öffentlich zu machen und Bewussteins- und Überzeugensarbeit zu leisten. Die „Verstaatlichung der Frauenfrage“, ihre Verankerung und Etablierung birgt die Gefahr in sich, dass die Aufklärungs- und Kontrollfunktion zurückgedrängt und der Zwang zu politischen Erfolgen gefördert wird. Für die Gleichstellungseinrichtungen, wie sie heutzutage existieren, besteht die Gefahr, dass sie zwischen den Erwartungen von Frauen und den Erwartungen der Regierung zerrieben werden. Durch langjährige, kontinuierliche Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit erzeugen sie bei Frauen Gleichheitserwartungen, die auf dem Arbeitsmarkt und in der Familie keine Entsprechung finden. Hier wäre eine Gleichstellungspolitik aufgefordert und verpflichtet, deutlich zu machen, dass Gleichstellung von Männern und Frauen bei Beibehaltung der alten Arbeitsteilung in der Familie nicht möglich ist, ebenso wenig wie eine Gleichstellung im Arbeitsleben bei Beibehaltung herrschender Strukturen realisiert werden kann. Das hieße auch zuzugeben, dass kurzfristige Erfolge nicht zu erzielen sind. Das entspricht jedoch nicht dem üblichen Bild, das politisch Verantwortliche gerne zeichnen.