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Haftungsrechtliche Probleme der Staatsaufsicht in der Wirtschaft

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Wer trägt das Schadensrisiko aus dem Funktionieren von «polizeilich» überwachten Wirtschaftszweigen wie dem Bank- und Versicherungswesen? Der Staat oder der einzelne Unternehmenskunde? Diese Frage, die vor allem bei Konkursen aktuell wird, wurde nach deutschem Recht im wesentlichen anhand der Schutznormlehre beantwortet, die eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bzw. zwischen den verschiedenen Schichten der Aufsicht verlangt. Nach französischem Recht spielt der Begriff des schweren Amtsfehlers eine ähnliche abgrenzende Rolle. Der funktionale Rechtsvergleich zeigt, daß die Staatshaftung aus der Wirtschaftsaufsicht zugunsten der unternehmerischen Freiheit und des Staatsfinanzenschutzes in der Privatwirtschaft grundsätzlich abgelehnt wird. Dazu wären die verfassungsrechtlich kritisierten und jedenfalls unbilligen gesetzlichen Haftungsausschlüsse nach deutschem und griechischem Recht eher überflüssig. Deshalb erscheint ihre restriktive Auslegung geboten. Einen völligen Schutz Dritter gegen alle Mißstände kann jedoch die Staatsaufsicht schon aus institutionellen Gründen nicht garantieren, was das Bedürfnis nach wirksamen privaten Sicherungseinrichtungen belegt.

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1991

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