Gespaltene Normen und Parallelnormen im deutschen internationalen Privatrecht
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Die Übernahme international vereinheitlichter Kollisionsnormen ins nationale IPR unter Veränderung oder Erweiterung des Anwendungsbereiches führte zum Entstehen der gespaltenen Normen und der Parallelnormen. Eine der grundsätzlichen Fragen für Theorie und Praxis ist, ob die nationalen Normen ebenso mit Hilfe der rechtsvergleichenden Methode auszulegen sind wie ihre staatsvertraglichen Vorbilder. Dies wird in dieser Arbeit dem Grundsatz nach bejaht und dann anhand der Besonderheiten der einzelnen Normen nochmals überprüft. Der Annäherung an das Problem dienen die Ausführungen über die Fallgruppen des Einsatzes der Rechtsvergleichung, den Vorrang staatsvertraglicher vor gleichlautenden nationalen Kollisionsnormen sowie über Bedeutung und Inhalt des Art. 36 EGBGB.