Gläubiger- und Verkehrsschutz bei der Übernahme von Unternehmen und Vermögensmassen
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Die Auswirkungen der Übernahme eines geschlossenen Vermögens auf die Schulden des Veräußerers sind trotz einer intensiven dogmatischen Diskussion über annähernd 150 Jahre und der Einfügung einer eigenständigen Haftungsvorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch ( 419 BGB) bis heute weitgehend ungeklärt. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, daß die Haftung des Vermögenswerbers auf zwei verschiedenen historischen Haftungstatbeständen beruht. Aus einer Übertragung dieses Befundes auf die heutige Haftungsvorschrift werden konkrete Rechtsfolgen abgeleitet, wann dem Interesse der Gläubiger und in welchen Fällen dem Erwerbsinteresse des Übernehmers, d. h. dem Verkehrsschutz der Vorrang eingeräumt werden sollte. Neben einer ausführlichen Aufarbeitung der rechtshistorischen Quellen und einer Darstellung der dogmatischen Erklärungsversuche bis zum heutigen Diskussionsstand enthält die Arbeit eigene Lösungsvorschläge mit Bezügen zur Haftung aus der Geschäfts- und Firmenfortführung nach 25 HGB sowie einer Anwendung bereicherungsrechtlicher Prinzipien auf die Haftungsfolge der Vermögensübernahme.