Harmonisierung der Kapitalaufbringung im englischen und deutschen Kapitalgesellschaftsrecht
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Mit der Zweiten Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 13. Dezember 1976 (Kapitalrichtlinie) hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften den Mitgliedstaaten aufgegeben, den Schutz des Grundkapitals als Ordnungsprinzip des Rechts der Publikumskapitalgesellschaften gesetzlich zu statuieren. Die rechtsvergleichende Arbeit untersucht die bis dahin unterschiedlichen Rechtsentwicklungen in England und Deutschland, die im einzelnen erfolgten Änderungen und prüft, ob die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts erfüllt worden sind. Darüber hinaus vergleicht sie das Recht der klassischen personalistischen Kapitalgesellschaften private company und GmbH zum Thema. Insbesondere werden die Regelungen zur Sacheinlage erörtert und aufgezeigt, daß hinsichtlich der Aufrechnung mit Forderungen gegen die Gesellschaft sowie des deutschen Rechtsinstituts der verdeckten Sacheinlage grundlegende Unterschiede verbleiben.