Wiedergutmachung im Strafrecht
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Die kriminalpolitische Aufmerksamkeit gilt heute verstärkt den faktischen Interessen der Konfliktparteien. Der konkrete Ausgleich zwischen Täter und Opfer soll dazu beitragen, den gesellschaftlichen Rechtsfrieden wiederherzustellen. Wiedergutmachung wird heute als Instrument moderner Kriminalpolitik vor allem im Jugendstrafrecht praktiziert. Dabei lässt sich ein straftheoretisches Begründungsdefizit erkennen. Daher geht diese Arbeit der Frage nach, wie die Stellung der Wiedergutmachung in bezug zu den absoluten und relativen Strafzwecken zu bestimmen ist. Vor dem Hintergrund dieser sowohl praktischen als auch theoretischen Überlegungen wird schliesslich - ausgehend vom geltenden Recht - der Versuch unternommen, die Rahmenbedingungen eines künftigen Einbezugs der Wiedergutmachung ins materielle Recht zu umreissen.