Die rechtliche und rechtstatsächliche Lage der "Neuen Selbständigen"
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In vielen gewerblichen Berufen werden in früher klassischen arbeitsrechtlichen Beschäftigungsfeldern vermehrt selbständige Vertragsformen verwendet. Ein Großteil dieser «Neuen Selbständigen» ist, bei einer kritischen Verwendung des Arbeitnehmerbegriffs der Rechtsprechung, trotz Verwendung einer anderen Vertragsform als Arbeitnehmer zu qualifizieren. Detailliert werden die rechtlichen Mittel der Beteiligten - Beschäftigte, Betriebsräte, Tarifpartner und öffentliche Institutionen - zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten «Neuer Selbständiger» untersucht. Ein weiterer Teil der «Neuen Selbständigen» besitzt einen gewissen rechtlichen Schutz, da ihr Beschäftigungsverhältnis ein arbeitnehmerähnliches ist.