Rechtsetzung in der Europäischen Gemeinschaft
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Mit dem Vertrag von Maastricht wurde das Mitentscheidungsverfahren nach Art. 189 b EGV eingeführt. Dieses Verfahren sieht erstmals in der Geschichte der EG ein nicht überstimmbares Vetorecht des Europäischen Parlaments gegenüber Beschlüssen des Ministerrats sowie ein Vermittlungsverfahren vor. Dabei baut es auf dem Zusammenarbeitsverfahren nach Art. 189 c EGV auf, geht aber weit über dieses hinaus. Der Autor untersucht anhand des Rechtsetzungsverfahrens zur Verpackungsrichtlinie, wie sich die Verfahren in der Praxis bewährt haben, welche rechtlichen Probleme aufgetreten sind und in welchem Umfang sie sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederfinden. Er schließt die Analyse mit einer Darstellung der Entwicklungsperspektiven ab.