Zur Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten
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In bisher zwei Urteilen vom 21.03.1990 und vom 20.10.1993 verneinte der BGH die Sittenwidrigkeit von Testamenten zugunsten geistig Behinderter (sogenanntes Behindertentestament). Danach wird dem Behinderten von seinen Eltern lediglich eine Vorerbschaft, die durch eine Testamentsvollstreckung beschränkt ist, zugewandt. Dies hat zur Folge, daß auch nach dem Tod der Eltern der Sozialhilfeträger für die Betreuung des Behinderten keinen Ersatz der angefallenen Kosten erreichen kann. Nach einer Darstellung von Sozialhilfe, Testierfreiheit und Sittenwidrigkeit und den immanenten Grundsätzen dieser Rechtsinstitute analysiert die Autorin die Argumentation von Rechtsprechung und Lehre zum Behindertentestament und unterzieht sie einer kritischen Prüfung. Weiter werden Überlegungen zu eigenen neuen Kriterien der Beurteilung von Behindertentestamenten angestellt. Schlußendlich stellt die Autorin einige Modelle de lege ferenda vor, die eine fortschreitende Durchbrechung des sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatzes verhindern helfen und aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit einen Rückgriff auf die Grundsätze der Sittenwidrigkeit entbehrlich machen sollen.