Ökosystemschutz durch Regelungen des öffentlichen Umweltrechts
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Strukturen und Funktionen von Ökosystemen sind seit Jahrzehnten in den Naturwissenschaften ein anerkannter Forschungsgegenstand. In der Konzeption des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen für eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung spielt der ökosystemare Ansatz eine wichtige Rolle. Umfassende Überlegungen zur Bedeutung des Ökosystemkonzepts für das Umweltrecht gab es jedoch bisher nicht. Die vorliegende Arbeit beschreibt die vorhandenen Ansätze und die Defizite bezüglich des Schutzes von Ökosystemen für wichtige Bereiche des deutschen Umweltrechts mit seinen europarechtlichen Bezügen. Der erste Teil befaßt sich mit den Grundlagen des ökosystemaren Ansatzes. Es wird das Konzept des Ökosystems erläutert, wie es in den Naturwissenschaften entwickelt wurde, ein Überblick über die Belastungsfaktoren gegeben, und es werden Schutzkonzepte vorgestellt. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den vorhandenen Regelungen des öffentlichen Umweltrechts. Im dritten Teil werden Vorschläge und Überlegungen zur Fortentwicklung des deutschen Rechts dargestellt.